Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien und Akkumulatoren

  1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

    Elektro- und Elektronikgeräte dürfen am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den unsortierten Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden. Sie sind einer getrennten Erfassung und fachgerechten Verwertung zuzuführen.

    Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf einem Elektro- oder Elektronikgerät beziehungsweise dessen Verpackung weist darauf hin, dass das betreffende Gerät getrennt vom unsortierten Abfall zu entsorgen ist. Befindet sich das Symbol auf der Verpackung, bezieht es sich grundsätzlich auf das darin enthaltene Elektro- oder Elektronikgerät und nicht auf das Verpackungsmaterial.

    Altgeräte können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei den zuständigen kommunalen Sammelstellen sowie bei zur Rücknahme verpflichteten Händlern oder Herstellern abgegeben werden. Für Informationen zu den für Ihren Einkauf bestehenden Rückgabemöglichkeiten wenden Sie sich bitte vor einer Rückgabe oder Übersendung an uns. Eine unaufgeforderte postalische Rücksendung von Elektroaltgeräten ist nicht zulässig.

    Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Geräten vor der Rückgabe oder Entsorgung zu löschen. Entnehmbare Altbatterien, Altakkumulatoren und Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entfernt werden können, sind vor der Abgabe des Altgeräts zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. Dies gilt nicht, wenn das Altgerät bei einer dafür vorgesehenen Stelle zur Vorbereitung der Wiederverwendung abgegeben wird.

  2. Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

    Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den unsortierten Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren getrennt zu erfassen und an einer geeigneten Rücknahmestelle abzugeben.

    Altbatterien und Altakkumulatoren können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei kommunalen Sammelstellen sowie bei zur Rücknahme verpflichteten Händlern abgegeben werden. Batterien und Akkumulatoren aus Produkten unseres Sortiments können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unentgeltlich an uns zurückgegeben werden.
    Bitte setzen Sie sich vor einer Rückgabe oder postalischen Übersendung mit uns in Verbindung.
    Beschädigte, verformte, ausgelaufene oder aufgeblähte Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung per Post oder Paketdienst versendet werden. Dies gilt insbesondere für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren, da hierfür besondere Sicherheits- und Transportvorschriften gelten.

    Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkumulatoren getrennt vom unsortierten Abfall zu entsorgen sind.

    Soweit Batterien bestimmte gesetzlich festgelegte Mengen an Schadstoffen enthalten, können zusätzlich folgende chemische Zeichen angebracht sein:
    Pb = Batterie enthält Blei
    Cd = Batterie enthält Cadmium
    Hg = Batterie enthält Quecksilber

    Durch die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Rückgabe von Elektroaltgeräten, Batterien und Akkumulatoren leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Ressourcenschonung und zum Schutz von Umwelt und Gesundheit.

Häufig gestellte Fragen zur Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien und Akkus

  1. Was bedeutet das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne?

    Das Symbol weist darauf hin, dass das gekennzeichnete Elektrogerät, die Batterie oder der Akku am Ende der Nutzungsdauer nicht über den unsortierten Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden darf. Die Produkte müssen getrennt gesammelt und einer geeigneten Rücknahme- oder Sammelstelle zugeführt werden.

  2. Warum befindet sich die durchgestrichene Mülltonne auf einem Elektrogerät ohne Batterie?

    Das Symbol gilt nicht nur für Batterien und Akkus. Auch Elektro- und Elektronikgeräte ohne Batterie müssen getrennt vom unsortierten Abfall entsorgt werden. Die Kennzeichnung auf dem Gerät beruht in diesem Fall auf den gesetzlichen Regelungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte.

  3. Was bedeutet es, wenn sich die durchgestrichene Mülltonne auf der Verpackung befindet?

    Wenn die Kennzeichnung nicht unmittelbar auf dem Produkt angebracht werden kann, kann sie sich auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen befinden. Das Symbol bezieht sich in diesem Fall regelmäßig auf das enthaltene Elektrogerät, die Batterie oder den Akku und nicht auf das Verpackungsmaterial.

  4. Wie werden ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte richtig entsorgt?

    Elektroaltgeräte müssen getrennt vom unsortierten Abfall gesammelt werden. Sie können bei kommunalen Sammelstellen oder im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen bei zur Rücknahme verpflichteten Händlern und Herstellern abgegeben werden. Die jeweiligen Annahmebedingungen der Rücknahmestelle sollten vor der Abgabe geprüft werden.

  5. Müssen Batterien und Akkus vor der Entsorgung aus dem Elektrogerät entfernt werden?

    Altbatterien und Altakkus, die ohne Beschädigung und mit einfachen Handgriffen aus dem Elektrogerät entnommen werden können, sind grundsätzlich vor der Abgabe zu entfernen und getrennt zurückzugeben. Fest eingebaute Akkus dürfen nicht gewaltsam ausgebaut werden. In diesem Fall sollte das vollständige Gerät bei einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle abgegeben werden.

  6. Wie werden alte Batterien und Akkus richtig entsorgt?

    Altbatterien und Altakkus dürfen nicht über den unsortierten Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden. Sie können bei den dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen oder bei zur Rücknahme verpflichteten Händlern unentgeltlich abgegeben werden. Dabei sollten Batterien gegen Kurzschlüsse gesichert werden. Bei Lithium-Batterien empfiehlt es sich insbesondere, frei liegende Pole abzukleben.

  7. Wie ist mit beschädigten oder aufgeblähten Lithium-Akkus umzugehen?

    Beschädigte, verformte, ausgelaufene oder aufgeblähte Lithium-Batterien und Lithium-Akkus können eine erhebliche Brandgefahr darstellen. Sie dürfen nicht weiterverwendet oder geladen werden. Solche Batterien und Akkus sollten nicht ohne vorherige Abstimmung per Post oder Paketdienst versendet werden. Die sichere Rückgabe sollte mit einer geeigneten Sammelstelle, einem Fachbetrieb oder dem Händler abgestimmt werden.

  8. Müssen persönliche oder geschäftliche Daten vor der Entsorgung gelöscht werden?

    Ja. Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene, vertrauliche oder geschäftliche Daten auf einem Elektroaltgerät zu löschen. Dies betrifft beispielsweise Smartphones, Tablets, Computer, USB-Speicher, Smartwatches und andere Geräte mit Datenspeicher. Speicherkarten und SIM-Karten sollten vor der Abgabe entfernt werden.